Schadensfreie Jahre Rollerversicherung und Autoversicherung übertragbar

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Bauschadenfreie Jahre können sowohl mit einem Auto als auch mit einem Roller absolviert werden. Allerdings gibt es hier noch kleine Unterschiede. Nun stellt sich die Frage, ob diese schadenfreien Jahre übertragbar sind.

Mit einer Autoversicherung bauen Sie schadenfreie Jahre auf, sobald Sie diese auf Ihren eigenen Namen eingetragen haben. Ein anspruchsfreies Jahr wird hinzugefügt, wenn Sie ein Jahr lang keinen Schaden erlitten haben. Der Versicherer trägt die aufgelaufenen leistungsfreien Jahre in eine nationale Datenbank ein, sobald Sie Ihre Versicherung beendet haben. Auf diese Weise kann Ihr neuer Versicherer die schadenfreien Jahre aus der Datenbank abrufen und für Ihre Kfz-Versicherung verwenden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass dies nur für die Nichtlebensjahre gilt, die Sie bei einem niederländischen Versicherer erworben haben. Es kann sein, dass Ihr Versicherer eine mögliche schadenfreie Zeit im Ausland berücksichtigen kann, aber dann müssen Sie dies beweisen. Beim Wechsel zwischen niederländischen Versicherern erfolgt die Übernahme der anspruchsfreien Jahre automatisch.

Die Motorrollerversicherungen verfügen nicht über eine nationale Datenbank. Aber auch mit einer Rollerversicherung werden Sie schadenfreie Jahre aufbauen. Sie werden jedoch nicht gespeichert, so dass Sie sich nicht auf ein System verlassen können, das die Anzahl der anspruchsfreien Jahre erfasst. Wenn Sie Ihre Rollerversicherung kündigen, erhalten Sie einen einmaligen Nachweis (Kündigungserklärung) über Ihre aufgelaufenen anspruchsfreien Jahre. Bei Ihrem nächsten Versicherungsabschluss müssen Sie die Widerrufserklärung als Nachweis vorlegen, wenn Sie die schadenfreien Jahre in Anspruch nehmen wollen. Ohne die Widerrufserklärung können Sie die von Ihnen aufgebauten anspruchsfreien Jahre nicht in Anspruch nehmen.

Die schadenfreien Jahre Ihrer Autoversicherung können nicht für Ihre Rollerversicherung verwendet werden oder umgekehrt. Beide Versicherungen arbeiten getrennt voneinander. In Ausnahmefällen könnte dies möglich sein, wird aber nicht empfohlen. Sie könnten Ihrem Versicherer gegenüber angeben, dass Sie die Nichtlebensjahre Ihrer Kfz-Versicherung für Ihre Rollerversicherung verwenden möchten, z.B. weil Sie nicht mehr Auto fahren wollen. Aber die umgewandelten schadenfreien Jahre für Ihre Rollerversicherung können später nicht wieder in schadenfreie Jahre für Ihr Auto umgewandelt werden, und Sie werden sie verlieren. Die schadensfreien Jahre Ihrer Rollerversicherung können ohnehin nicht in schadensfreie Jahre für Ihre Autoversicherung umgewandelt werden.

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